AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Präambel

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg legt allen ihren Leistungen diese Vertragsbedingungen zugrunde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Bedingungen gelten für alle Folgeaufträge sowie für ständige Geschäftsbeziehungen. Verbraucher werden als natürliche Personen definiert, mit denen eine Geschäftsbeziehung ohne gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit besteht.

Unternehmer hingegen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht. Der Begriff „Auftraggeber“ umfasst sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne dieser Vertragsbedingungen.

§2 Auftragserteilung

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg akzeptiert Aufträge nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch für Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern oder Sachverständigen des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg. Selbst die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

Wenn der Auftraggeber die Leistung des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl in 35305 Grünberg, auf elektronischem Wege bestellt, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Diese Zugangsbestätigung ist jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg kann die Zugangsbestätigung mit der Annahmeerklärung verbinden.

Sollte der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellen, wird der Vertragstext des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg gespeichert und auf Verlangen des Auftraggebers zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

§3 Widerrufsklausel für Verbraucher

Sofern der Kunde als Verbraucher im Sinne von § 1 dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gilt, steht ihm das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Vertrags-abschluss ohne Angabe von Gründen von seinem Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf kann schriftlich an das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg, oder durch Rücksendung der Leistung, sofern dies möglich ist, erfolgen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wurde.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg behält sich das Recht vor, erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Erbringung der Leistung zu beginnen. Dabei wird das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg gewissenhaft und verantwortungsbewusst handeln, um die bestmögliche Qualität der Leistung zu gewährleisten. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise, da sie dazu beiträgt, dass die Interessen unserer Kunden und die Erfüllung unserer Verpflichtungen in Einklang gebracht werden können.

Durch die Übermittlung der notwendigen Informationen seitens des Auftraggebers wird die Durchführung der Leistung in Gang gesetzt. Sofern diese Informationen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen übermittelt werden, gilt dies als Zustimmung zur Ausführung. Sobald das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg mit der Verarbeitung der Daten beginnt, erlischt das Recht auf Widerruf.

§4 Leistungen

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg wird ihre Dienstleistungen mit höchster Objektivität, Neutralität und Expertise erbringen, indem sie sich an die anerkannten Standards hält und die geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt der Auftragsannahme berücksichtigt.

Um die Leistung ordnungsgemäß zu erfüllen, wird der Auftraggeber, falls erforderlich, Informationen von Beteiligten und Dritten einholen und Untersuchungen durchführen. Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg wird über diese Maßnahmen informiert.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg wird bei Auftragserteilung schriftlich den Umfang ihrer zu erbringenden Leistungen festlegen. Es besteht die Möglichkeit, Teilleistungen zu erbringen. Sollten sich während der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Umfangs ergeben, müssen diese vorab schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Falls der Auftraggeber aufgrund der Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr am Vertrag festhalten kann, hat er ein Rücktrittsrecht. In diesem Fall muss der Auftraggeber jedoch die vereinbarte Vergütung oder eine angemessene Vergütung bezahlen, sofern keine Vereinbarung getroffen wurde. Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg ist stets bemüht, transparente und faire Verträge mit unseren Kunden abzuschließen.

$5 Auftraggeber Pflichten

Es obliegt dem Kunden, das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg alle erforderlichen Informationen und Dokumente für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Unterstützung sollte rechtzeitig erfolgen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Es ist die Pflicht des Auftraggebers, alle relevanten Informationen und Ereignisse, die für die erfolgreiche Umsetzung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aktiv und eigenständig zu kommunizieren. Es liegt in seiner Verantwortung, dem Auftrag-nehmer alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Es ist von höchster Wichtigkeit, dass der Auftraggeber transparent und ehrlich ist, um mögliche Komplikationen oder Verzögerungen zu vermeiden. Nur durch eine offene Kommunikation kann der Auftrag effektiv und effizient ausgeführt werden.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, den Auftrag ohne Erfüllung der oben genannten Punkte 1 und 2 auszuführen, es sei denn, das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg trägt eine Mitverantwortung. In diesem Fall besteht ein gemeinsames Risiko. Wir empfehlen jedoch dringend, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine erfolgreiche Ausführung des Auftrags zu gewährleisten und mögliche Risiken zu minimieren.

§6 Geheimhaltung

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg, von den schriftlichen Dokumenten, die ihr zur Verfügung gestellt wurden, Kopien anzufertigen. Dies gilt sowohl für Einsichtszwecke als auch für die Durchführung von Aufträgen.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg behält sich ausdrücklich die Urheberrechte an den erbrachten Dienstleistungen vor. Dies bedeutet, dass jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung ohne ausdrückliche Zustimmung das Kfz-Sachverständigen-büro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg untersagt ist. Wir legen großen Wert auf den Schutz unserer geistigen Eigentumsrechte und werden alle rechtlichen Schritte einleiten, um Verstöße gegen diese Rechte zu verfolgen. Wir sind stolz auf die Qualität unserer Dienstleistungen und möchten sicherstellen, dass sie nur in Übereinstimmung mit unseren hohen Standards genutzt werden.

Sobald ein Auftrag bei das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg erteilt wird, wird der Umfang der Leistung schriftlich festgelegt. Das von dem Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg erstellte Gutachten und alle damit zusammenhängenden Einzelheiten dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für     den bei Auftragserteilung vereinbarten Zweck verwendet werden. Jegliche andere Nutzung ist untersagt.

§7 Zahlungsbedingungen

Sobald der Auftrag ausgeführt wurde oder die Rechnung vorgelegt wurde, ist das vereinbarte Entgelt unverzüglich fällig. Wenn ein Fälligkeitstermin auf der Rechnung angegeben ist, muss das Entgelt bis zu diesem Termin ohne Abzug beglichen werden. Eine Verzögerung der Zahlung ist nicht möglich.

Wir akzeptieren Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen lediglich als vorläufige Erfüllung. Erst wenn sie eingelöst sind, gelten sie als tatsächliche Zahlung. Die üblichen Bankgebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Falls der Kunde die Rechnung nicht fristgerecht begleicht, behält sich das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern. Sofern weitere Schäden entstanden sind, können diese ebenfalls geltend gemacht werden. Im Falle des Zahlungsverzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz fällig. Der Kunde hat allerdings die Möglichkeit, nachzuweisen, dass dem Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg keinen Schaden erlitten hat oder dieser wesentlich geringer ausfällt.

Falls dem Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg bekannt wird, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, behält sich die Central Gruppe GmbH das Recht vor, vor der Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. In solchen Fällen kann das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg auch nach einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Der Schadensersatz beträgt 15% der Vergütung, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Diese Regelung gilt auch bei Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen, bei Scheck- oder Wechselfälschung, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg behält sich das Recht vor, Kostenvorschüsse oder Teilrechnungen gemäß den bereits erbrachten Leistungen zu verlangen. Sollte der Auftraggeber trotz einer angemessenen Fristsetzung in Verzug geraten, die Teilrechnungen zu begleichen, kann das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg die weitere Ausführung des Auftrags verweigern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt Nichterfüllung verlangen.

§8 Aufrechnung/Zurückhaltungsverbot

Es ist nicht gestattet, eine Verrechnung oder ein Zurückhalten von Forderungen vorzunehmen, es sei denn, die Gegenforderung ist unumstritten oder durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt worden. Jegliche Versuche, eine solche Vorgehensweise zu nutzen, werden nicht toleriert.

§9 Fristen

Die Auftragsfristen des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg sind unverbindlich, es sei denn deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§10 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich aus wichtigem Grund beenden. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich, es sei denn, es wurden andere Bestimmungen im Vertrag festgelegt.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Auftrag-geber die notwendige Zusammenarbeit verweigert, versucht, das Ergebnis des Gutachtens oder der Leistung des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg auf unzulässige Weise zu verändern oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

§11 Gewährleistung

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg erbringt Dienstleistungen ohne Garantie auf bestimmte Ergebnisse. Die Verantwor-tung für Entscheidungen auf Basis der erbrachten Dienstleistungen liegt allein beim Auftraggeber.

Im Falle von Mängeln kann das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg innerhalb der Gewährleistungsfrist entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Neuerstellung nach eigenem Ermessen für Abhilfe sorgen.

Bei geringfügigen Vertragsverletzungen oder Mängeln hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt.

Fehlende zugesicherte Eigenschaften können Ansprüche auf Schadensersatz nicht beeinträchtigen.

§12 Haftung

Das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg übernimmt ausschließlich die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder  grob fahrlässiges Handeln seitens des Kfz-Sachverständigenbüro, Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungs-gehilfen verursacht wurden. Eine Haftung besteht auch dann, wenn eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt wurde. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Mittelbare Folgeschäden, einschließlich vertragstypischer Folgeschäden, sind von der Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg ist zudem auf bestimmte Versicherungssummen begrenzt:

  • Sachschäden werden bis zu einer Summe von 500.000,00 € übernommen,
  • Vermögensschäden bis zu einer Summe von 250.000,00 € übernommen.

Die nachfolgenden Ausschlüsse und Begrenzungen der Haftung sind nicht anwendbar, wenn es um Schäden geht, die aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind, Schäden, die aufgrund einer groben Fahrlässigkeit des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-    Str. 17 in 35305 Grünberg oder einer vorsätzlichen und groben Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg entstanden sind, sowie Schäden, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB entstanden sind.

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, jegliche Schäden, für die das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg verantwortlich ist, unverzüglich schriftlich an das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg zu melden.

Wenn Schadensersatzansprüche gegen das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg ausgeschlossen sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg.

§13 Schlussbestimmungen

Der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg ist der Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag.

Sofern der Auftraggeber kein Kaufmann im Sinne des HGB, keine juristische Person des öffentlichen Rechts oder kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg.

Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

Allein der Vertrag ist für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern verbindlich. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich der Auftraggeber und das Kfz-Sachverständigenbüro Reinhold Ruhl, Carl-Benz-Str. 17 in 35305 Grünberg, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.